Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung ist eine große Herausforderung und Aufgabe für alle Unternehmen. Mit ihrem Inkrafttreten ab dem 25. Mai 2018 in allen EU-Mitgliedsstaaten wird der Datenschutz zum Unternehmensziel.
Vielen Unternehmen ist nicht bewusst, welche und wie viele personenbezogene Daten bei Ihnen erhoben und gespeichert werden. Ohne eine gesetzliche Erlaubnis dürfen diese Daten nicht verarbeitet oder an Dritte weitergegeben werden.
Doch das Datenschutzrecht ist abstrakt und über mehrere Gesetze verteilt, sodass bei der Implementierung einer Datenschutz-Compliance in der Regel professionelle Unterstützung benötigt wird.
Wir informieren Sie über die technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung einer datenschutzkonformen Datenverarbeitung, erstellen rechtssichere Auftragsdatenverarbeiterverträge, klären alle Fragen rund um das Thema Sicherstellung der Betroffenenrechte und klären über die Handhabung von Datenschutzverletzungen auf.