BayLDA untersagt zu Recht den Einsatz von Facebook Custom Audience

Der Einsatz von Facebook Custom Audience, einem Marketingwerkzeug von Facebook, verstößt ohne die Einwilligung des Nutzers gegen die DSGVO. Bereits 2017 untersagte das Bayrische Landesamt für Datenschutzaufsicht einem Online-Shop den Einsatz des Tools, die Rechtmäßigkeit dieser Anordnung bestätigte nun das Verwaltungsgericht Bayreuth und der Bayrische Verwaltungsgerichtshof.

Die Urteilsbegründung und weitere Informationen finden Sie hier.

Der Präsident des BayLDA hat bereits angekündigt, dieses Urteil zum Anlass zu nehmen, die Prüfungen auszuweiten und Verstöße auch nach dem Sanktionsrahmen der DSGVO zu bestrafen.

Scheinbar hat die Schonfrist, die die Aufsichtsbehörden den Unternehmen und öffentlichen Stellen zugestanden haben, nun ein Ende. Wer sich nicht um den Datenschutz kümmert und seine Datenverarbeitung nicht an die geltenden Gesetzte anpasst, wird wohl demnächst mit unangenehmen Fragen von den Landesbeauftragten für den Datenschutz rechnen müssen. Gerade bei so offensichtlichen Rechtswidrigkeiten, wie dem Einsatz von unrechtmäßigen Marketingtools auf einer Website mit Außenwirkung, werden Verantwortliche sicher mit Kontrollen und empfindlichen Strafen rechnen müssen.