In einer Pressemitteilung hat das Bayrische Landesamt für Datenschutzaufsicht am 07.11.2018 angekündigt, seine Prüfaktivitäten wieder verstärkt aufzunehmen. Im Fokus der aktuellen Prüfungen steht der sichere Betrieb von Online-Shops, der Schutz vor Verschlüsselungstrojanern in Arztpraxen, die Erfüllung der Rechenschaftspflicht bei Großkonzernen und mittelständischen Unternehmen sowie die Umsetzung der Informationspflichten in Bewerbungsverfahren

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier.

Beachten Sie auch die weiteren Informationen, die die Datenschutzbeauftragten in diesem Zusammenhang bereitstellen. Könnten Sie in Ihrem Unternehmen eine Antwort auf alle Punkte im Fragenkatalog geben?

Auch in Niedersachsen wird ein halbes Jahr nach dem Start der DSGVO ein Fragenkatalog an 150 Kommunen verschickt. Hier will man die Vorbildfunktion der öffentlichen Verwaltung in Sachen Datenschutz bekräftigen, denn gerade hier sollte eigentlich mit gutem Beispiel vorangegangen werden.

In der Post von der Landesbeauftragten für den Datenschutz steckt ein Bogen, der vier Bereiche zum Datenschutz abfragt: Organisation, datenschutzkonforme Verarbeitung, Umgang mit Betroffenenrechten sowie Datenschutzverletzungen. Viele der Kommunen werden bei der Beantwortung wohl ins Schwitzen geraten.

Alle Hintergründe, den Fragebogen und die vollständige Pressemitteilung können Sie hier einsehen.